Anhörungsbogen bekommen? Was Sie angeben müssen – und was nicht
Eine Behörde wirft Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vor, meist im Straßenverkehr, und gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu äußern, bevor sie entscheidet. Es ist noch kein Bescheid.
Woran Sie den Brief erkennen
- Er kommt von der Bußgeldstelle oder der Polizei, oft mit Foto vom Blitzer.
- Überschrift »Anhörung« oder »Anhörungsbogen«, mit Feldern zur Person und zur Sache.
- Es ist noch kein Bescheid: Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt.
Welche Frist gilt?
Keine gesetzliche frist.
Keine gesetzliche Frist; die Behörde nennt eine. Angaben zur Person sind Pflicht: falsche oder verweigerte Angaben sind selbst eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 Abs. 1 OWiG). Zum Vorwurf gibt das Gesetz Gelegenheit, sich zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG) – ein Angebot, keine Pflicht.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Die Behörde entscheidet ohne Ihre Sicht; danach kann ein Bußgeldbescheid kommen. Angaben zur Person müssen Sie trotzdem machen.
Ihre Möglichkeiten
- Angaben zur Person ausfüllen und zurücksenden
- Zum Vorwurf nichts sagen oder sich äußern – beides ist erlaubt
- Waren Sie nicht der Fahrer: das sagen, ohne jemanden belasten zu müssen
- Bei Punkten oder Fahrverbot: Anwalt für Verkehrsrecht
Wer hilft?
Anwalt für Verkehrsrecht (bei Punkten oder Fahrverbot), Rechtsschutzversicherung
Häufige Fragen
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Die Angaben zur Person ja: Falsche oder verweigerte Angaben sind selbst eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 Abs. 1 OWiG). Zum Vorwurf gibt Ihnen das Gesetz Gelegenheit, sich zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG) – eine Pflicht ist das nicht.
Was kommt danach?
Die Behörde entscheidet. Kommt ein Bußgeldbescheid, läuft ab der Zustellung eine Einspruchsfrist von zwei Wochen.
Wer hilft mir dabei?
Anwalt für Verkehrsrecht (bei Punkten oder Fahrverbot), Rechtsschutzversicherung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.