Bescheid der Krankenkasse: Widerspruchsfrist und Genehmigungsfiktion berechnen
Ihre Krankenkasse entscheidet über einen Antrag oder eine Leistung: Bewilligung, Ablehnung oder Rückfrage.
Woran Sie den Brief erkennen
- Absender ist Ihre gesetzliche Krankenkasse.
- Es geht um einen Antrag: Hilfsmittel, Reha, Krankengeld, Fahrkosten …
- Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch innerhalb eines Monats.
Welche Frist gilt?
Widerspruch: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.
Entscheidet die Kasse nicht binnen drei Wochen (fünf mit Gutachten) nach Antragseingang, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Eine Ablehnung wird einen Monat nach Bekanntgabe bindend.
Ihre Möglichkeiten
- Widerspruch einlegen – das geht zunächst ohne Begründung
- Das Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern
- Eine ärztliche Stellungnahme beilegen
- Beratung: Unabhängige Patientenberatung, VdK
Wer hilft?
Unabhängige Patientenberatung (UPD), VdK
Begriffe aus diesem Brief
Häufige Fragen
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang (fünf Wochen, wenn sie ein Gutachten einholt, etwa vom Medizinischen Dienst) und nennt sie Ihnen keinen hinreichenden Grund dafür, gilt die Leistung als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V). Beschaffen Sie sie sich danach selbst, muss die Kasse die Kosten erstatten. Für Reha-Leistungen gilt das nicht. Den Tag rechnet der zweite Rechner auf dieser Seite.
Kann ich das Gutachten des Medizinischen Dienstes sehen?
Sie können die Krankenkasse darum bitten. Unterstützung gibt die Unabhängige Patientenberatung oder der VdK.
Wie lange habe ich Zeit?
Ein monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.
Wer hilft mir dabei?
Unabhängige Patientenberatung (UPD), VdK.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.