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Amtsgericht · zwei Wochen nach Zustellung

Strafbefehl bekommen? Einspruchsfrist von zwei Wochen berechnen

Das Amtsgericht setzt ohne Verhandlung eine Strafe fest – meist eine Geldstrafe, manchmal ein Fahrverbot oder eine Bewährungsstrafe. Ein Strafbefehl ist ein Strafurteil ohne Gerichtstermin.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Er kommt vom Amtsgericht im gelben Umschlag.
  • Überschrift »Strafbefehl«, darin Tatvorwurf und Strafe, oft in Tagessätzen.
  • Am Ende eine Belehrung: Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung.

Welche Frist gilt?

Einspruch: zwei Wochen nach Zustellung (§ 410 Abs. 1 S. 1 StPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Ohne rechtzeitigen Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO).

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach Ablauf der zwei Wochen wirkt er wie ein rechtskräftiges Urteil. Die Strafe ist dann zu zahlen, und sie kann im Führungszeugnis stehen.

Ihre Möglichkeiten

  • Sofort einen Anwalt für Strafrecht fragen
  • Einspruch einlegen – schriftlich beim Gericht, ohne Begründung möglich
  • Den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränken, wenn nur sie nicht passt

Wer hilft?

Rechtsanwalt für Strafrecht – sofort

Häufige Fragen

Was passiert ohne Einspruch?

Der Strafbefehl steht dann einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Die Strafe gilt, als hätte ein Gericht verhandelt.

Kann ich nur gegen die Höhe vorgehen?

Ja. Der Einspruch lässt sich auf bestimmte Punkte beschränken (§ 410 Abs. 2 StPO), etwa auf die Höhe der Tagessätze. Fragen Sie vorher einen Anwalt für Strafrecht.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei wochen nach Zustellung (§ 410 Abs. 1 S. 1 StPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Rechtsanwalt für Strafrecht – sofort.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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