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Vermieter · Frist hängt vom Mietende ab

Kündigung vom Vermieter: Was sie bedeutet und bis wann Sie widersprechen können

Ihr Vermieter kündigt den Mietvertrag zu einem bestimmten Termin.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist der Vermieter oder die Hausverwaltung.
  • Der Brief nennt einen Tag, an dem das Mietverhältnis enden soll, und meist einen Grund (z. B. Eigenbedarf).

Welche Frist gilt?

Frist hängt vom mietende ab.

Widerspruch in Textform spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 574b Abs. 2 S. 1 BGB); hat der Vermieter nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, auch noch im ersten Termin des Räumungsprozesses.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Ohne Widerspruch endet das Mietverhältnis zum genannten Termin; zieht der Mieter nicht aus, kann der Vermieter auf Räumung klagen.

Ihre Möglichkeiten

  • Sofort beraten lassen: Mieterverein oder Fachanwalt
  • Kündigungsgrund und Kündigungsfrist prüfen lassen
  • Widerspruch wegen Härte – spätestens zwei Monate vor dem Termin

Wer hilft?

Mieterverein, Fachanwalt für Mietrecht – sofort

Begriffe aus diesem Brief

Häufige Fragen

Bis wann kann ich widersprechen?

Spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses, in Textform (§ 574b Abs. 2 S. 1 BGB). Hat der Vermieter nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, geht es auch noch später.

Wer hilft?

Sofort der Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht – am besten, bevor Sie antworten.

Wer hilft mir dabei?

Mieterverein, Fachanwalt für Mietrecht – sofort.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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