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EN: text form

Textform

Eine lesbare Erklärung, z. B. Brief, E-Mail oder Fax – Unterschrift nicht nötig.

Für manche Erklärungen reicht Textform, etwa ein Mieterhöhungsverlangen (§ 558a Abs. 1 BGB) oder ein Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung (§ 574b Abs. 1 BGB). Schriftform dagegen verlangt eine eigenhändige Unterschrift.

So steht es im Brief

»… ist in Textform zu erklären«

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