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Vermieter oder Hausverwaltung · zwölf Monate nach Zugang

Nebenkostenabrechnung bekommen: Einwendungsfrist berechnen und verstehen

Ihr Vermieter rechnet die Betriebskosten des letzten Abrechnungszeitraums ab: Nachzahlung oder Guthaben.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist der Vermieter oder die Hausverwaltung.
  • Er listet Kosten wie Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister für einen Zeitraum auf.
  • Am Ende eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Welche Frist gilt?

Einwendungen: zwölf Monate nach Zugang (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Der Vermieter muss die Abrechnung binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB); eine spätere Nachforderung ist regelmäßig ausgeschlossen.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Einwendungen müssen Sie dem Vermieter binnen zwölf Monaten nach Zugang mitteilen; danach sind sie in der Regel ausgeschlossen.

Ihre Möglichkeiten

  • Die Abrechnung mit dem Mietvertrag vergleichen
  • Einsicht in die Belege verlangen
  • Einwendungen schriftlich mitteilen
  • Beratung: Mieterverein

Wer hilft?

Mieterverein

Begriffe aus diesem Brief

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Einwendungen erheben?

Bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Belegeinsicht können Sie verlangen.

Kam die Abrechnung zu spät?

Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Danach ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen. Der Mieterverein prüft das.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwölf monate nach Zugang (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Mieterverein.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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