Zugang
Der Tag, an dem ein Brief tatsächlich bei Ihnen ankam.
Bei Kündigungen, Abrechnungen und Mieterhöhungen zählt der Zugang: der Tag, an dem der Brief in Ihrem Briefkasten lag und Sie ihn lesen konnten.
So steht es im Brief
»… innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung«