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§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB

Wohnung kündigen: Wann endet mein Mietvertrag?

Als Mieter kündigen Sie mit drei Monaten Frist – aber nur, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ist. Der Rechner zeigt, welcher Monat Ihr letzter ist.

Die Regel

Die Kündigung ist »spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats« zulässig (§ 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Geht sie am 3. Werktag im Oktober zu, endet der Mietvertrag am 31. Dezember; einen Tag später erst am 31. Januar.

Worauf es ankommt

  • Zugang beim Vermieter zählt, nicht der Poststempel. Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen helfen beim Nachweis.
  • Nur schriftlich mit Unterschrift – eine E-Mail reicht nicht (§ 568 Abs. 1 BGB). Bei mehreren Mietern unterschreiben alle.
  • Ob der Samstag als Werktag zählt, ist umstritten. Wir zählen ihn mit – so zeigt der Rechner den früheren Stichtag.

Hat Ihnen der Vermieter gekündigt? Dann gelten andere Regeln: Kündigung Wohnung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zeitmietverträge, Kündigungsverzicht und möblierte Zimmer in der Vermieterwohnung haben eigene Regeln – der Mieterverein hilft.

Häufige Fragen

Wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?

Spätestens am dritten Werktag eines Monats; dann endet der Mietvertrag mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Wir zählen den Samstag als Werktag mit – so zeigt der Rechner den früheren Stichtag.

Reicht eine E-Mail?

Nein. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift sein (§ 568 Abs. 1 BGB); bei mehreren Mietern unterschreiben alle.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. irot Brief erklärt allgemein und rechnet Fristen nach festen Regeln mit sichtbarem Rechenweg. Ob ein Bescheid inhaltlich stimmt oder sich Widerspruch lohnt, klären Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder Anwältinnen und Anwälte.

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