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Bundesamt für Justiz · sechs Wochen nach Zugang

Brief vom Bundesamt für Justiz: Ordnungsgeld angedroht – sechs Wochen berechnen

Das Bundesamt für Justiz fordert eine Gesellschaft (etwa GmbH oder UG) auf, ihren Jahresabschluss offenzulegen, und droht dafür ein Ordnungsgeld in bestimmter Höhe an. Die Kosten des Verfahrens werden schon mit diesem Schreiben auferlegt.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.
  • Es geht um die Offenlegung des Jahresabschlusses einer GmbH, UG oder ähnlichen Gesellschaft.
  • Ein Ordnungsgeld wird in bestimmter Höhe angedroht, dazu kommen Verfahrenskosten.

Welche Frist gilt?

Einspruch: sechs Wochen nach Zugang (§ 335 Abs. 3 S. 1 HGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO (über § 335 Abs. 2 HGB und § 16 Abs. 2 FamFG)). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Wer innerhalb der sechs Wochen offenlegt, kommt der Verfügung nach (§ 335 Abs. 3 S. 1 HGB). Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 335 Abs. 3 S. 4 HGB).

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Ist bis zum Ende der sechs Wochen nicht offengelegt und das Unterlassen nicht mit Einspruch gerechtfertigt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt, und die Aufforderung kommt erneut mit einem neuen Ordnungsgeld.

Ihre Möglichkeiten

  • Jahresabschluss offenlegen – das ist das, was die Frist wahrt
  • Steuerberater sofort informieren, er erstellt und übermittelt ihn meist
  • Einspruch nur mit Steuerberater: er hält die Zahlung nicht auf

Wer hilft?

Steuerberater (der den Jahresabschluss erstellt)

Häufige Fragen

Ab wann laufen die sechs Wochen?

Ab dem Zugang der Androhung, also dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankam (§ 335 Abs. 3 S. 1 HGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO).

Hilft ein Einspruch?

Die Frist wahrt vor allem die Offenlegung selbst. Ein Einspruch muss das Unterlassen rechtfertigen und hält die Zahlung nicht auf (§ 335 Abs. 3 S. 4 HGB) – das gehört zum Steuerberater.

Ich bin zu spät – ist alles verloren?

Nein. Wer nach den sechs Wochen offenlegt, bekommt das Ordnungsgeld herabgesetzt, etwa auf 500 Euro bei einer Kleinstkapitalgesellschaft (§ 335 Abs. 4 S. 2 HGB). Je früher, desto besser.

Wie lange habe ich Zeit?

Sechs wochen nach Zugang (§ 335 Abs. 3 S. 1 HGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO (über § 335 Abs. 2 HGB und § 16 Abs. 2 FamFG)). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Steuerberater (der den Jahresabschluss erstellt).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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