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§ 622 BGB

Kündigungsfrist im Job: Wann endet mein Arbeitsverhältnis?

Ob Sie selbst kündigen oder Ihr Arbeitgeber: Der Rechner zeigt den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses nach den gesetzlichen Fristen – mit Probezeit und Betriebszugehörigkeit.

Die gesetzlichen Fristen

  • Grundfrist: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Sie gilt für Arbeitnehmer immer und für den Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren.
  • Kündigt der Arbeitgeber und bestand das Arbeitsverhältnis länger, verlängert sich die Frist: ab 2 Jahren ein Monat, ab 5 zwei, ab 8 drei, ab 10 vier, ab 12 fünf, ab 15 sechs und ab 20 Jahren sieben Monate – jeweils zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • Probezeit: höchstens sechs Monate, Frist zwei Wochen, zu jedem Tag (§ 622 Abs. 3 BGB).

Worauf es ankommt

  • Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung, nicht ab dem Datum im Brief.
  • Nur schriftlich mit Unterschrift – E-Mail, SMS oder Fax reichen nicht (§ 623 BGB).
  • Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 BGB).

Hat Ihnen der Arbeitgeber gekündigt? Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen: Klagefrist berechnen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Auszubildende, Schwangere, schwerbehinderte Menschen und andere gelten besondere Regeln.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?

Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), in der Probezeit zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Arbeits- oder Tarifvertrag können anderes vorsehen.

Ab wann läuft die Kündigungsfrist?

Ab Zugang der Kündigung, nicht ab dem Datum im Brief. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift sein; E-Mail reicht nicht (§ 623 BGB).

Bis wann kann ich gegen eine Kündigung klagen?

Innerhalb von drei Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. irot Brief erklärt allgemein und rechnet Fristen nach festen Regeln mit sichtbarem Rechenweg. Ob ein Bescheid inhaltlich stimmt oder sich Widerspruch lohnt, klären Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder Anwältinnen und Anwälte.

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Migrationsberatung, Sozial- und Schuldnerberatung, Integrationskurse: irot Brief rechnet Fristen sicher und erklärt Briefe in der Sprache Ihrer Ratsuchenden.

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