Kündigungsfrist im Job: Wann endet mein Arbeitsverhältnis?
Ob Sie selbst kündigen oder Ihr Arbeitgeber: Der Rechner zeigt den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses nach den gesetzlichen Fristen – mit Probezeit und Betriebszugehörigkeit.
Die gesetzlichen Fristen
- Grundfrist: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Sie gilt für Arbeitnehmer immer und für den Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren.
- Kündigt der Arbeitgeber und bestand das Arbeitsverhältnis länger, verlängert sich die Frist: ab 2 Jahren ein Monat, ab 5 zwei, ab 8 drei, ab 10 vier, ab 12 fünf, ab 15 sechs und ab 20 Jahren sieben Monate – jeweils zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 S. 1 BGB).
- Probezeit: höchstens sechs Monate, Frist zwei Wochen, zu jedem Tag (§ 622 Abs. 3 BGB).
Worauf es ankommt
- Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung, nicht ab dem Datum im Brief.
- Nur schriftlich mit Unterschrift – E-Mail, SMS oder Fax reichen nicht (§ 623 BGB).
- Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4 BGB).
Hat Ihnen der Arbeitgeber gekündigt? Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen: Klagefrist berechnen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Auszubildende, Schwangere, schwerbehinderte Menschen und andere gelten besondere Regeln.