Mahnung oder Inkasso-Brief bekommen? Was er bedeutet und was Sie tun können
Ein Unternehmen oder ein Inkassobüro verlangt Geld von Ihnen und setzt selbst eine Zahlungsfrist. Das ist kein Schreiben eines Gerichts oder einer Behörde.
Woran Sie den Brief erkennen
- Absender ist eine Firma oder ein Inkassobüro, kein Gericht und keine Behörde.
- Es wird eine Zahlung bis zu einem Datum verlangt, oft mit Mahn- oder Inkassokosten.
- Es fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung – die Frist setzt der Gläubiger selbst.
Welche Frist gilt?
Keine gesetzliche frist.
Keine gesetzliche Frist; der Gläubiger setzt sie selbst. Verjährung regelmäßig drei Jahre (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstand (§ 199 Abs. 1 BGB). Frist aus dem Schreiben übernehmen.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Es können weitere Mahnungen, zusätzliche Kosten und ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Eine unberechtigte Forderung wird durch Schweigen nicht berechtigt.
Ihre Möglichkeiten
- Prüfen, ob Sie Vertrag und Rechnung kennen
- Eine berechtigte Forderung zahlen – an den genannten Gläubiger
- Schriftlich einen Nachweis verlangen oder widersprechen
- Beratung: Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung
Wer hilft?
Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung
Begriffe aus diesem Brief
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn ich die Forderung nicht kenne?
Sie können um einen Nachweis bitten: Vertrag, Rechnung und – bei Inkasso – die Abtretung oder den Auftrag. Bei Zweifeln hilft der Inkasso-Check der Verbraucherzentrale oder eine Schuldnerberatung.
Was ist der Unterschied zum Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht im gelben Umschlag. Gegen ihn läuft eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Eine Mahnung oder ein Inkasso-Brief hat keine gesetzliche Frist.
Wann ist eine Forderung verjährt?
Regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem sie entstand (§ 199 Abs. 1 BGB). Es gibt Ausnahmen; im Zweifel beraten lassen.
Wer hilft mir dabei?
Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.