Wohngeld-Bescheid: Frist für Widerspruch oder Klage berechnen
Die Wohngeldstelle entscheidet über Ihr Wohngeld: Bewilligung, Höhe, Ablehnung oder Rückforderung.
Woran Sie den Brief erkennen
- Absender ist die Wohngeldstelle der Stadt oder des Kreises.
- Er bewilligt, lehnt ab oder fordert Wohngeld zurück.
- Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch oder Klage.
Welche Frist gilt?
Widerspruch oder Klage – laut Rechtsbehelfsbelehrung: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.
Ob erst Widerspruch oder gleich Klage, hängt vom Bundesland ab; es gilt die Rechtsbehelfsbelehrung.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig.
Ihre Möglichkeiten
- Fehlende Nachweise einreichen
- Widerspruch oder Klage – je nach Rechtsbehelfsbelehrung
- Bei geänderten Einkünften oder Miete: neuen Antrag stellen
- Beratung: Sozialberatung, Mieterverein
Wer hilft?
Wohngeldstelle (Rückfrage), Mieterverein, Sozialberatung
Häufige Fragen
Widerspruch oder Klage?
Das hängt vom Bundesland ab. Es gilt, was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht; die Frist ist in beiden Fällen ein Monat nach Bekanntgabe.
Wie lange habe ich Zeit?
Ein monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.
Wer hilft mir dabei?
Wohngeldstelle (Rückfrage), Mieterverein, Sozialberatung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.