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Amtsgericht (Mahngericht) · zwei Wochen nach Zustellung

Vollstreckungsbescheid bekommen? Einspruchsfrist von zwei Wochen berechnen

Das Gericht hat auf Antrag eines Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid erlassen, weil gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch kam. Mit ihm kann der Gläubiger pfänden lassen.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Er kommt vom Amtsgericht (zentrales Mahngericht) im gelben Umschlag.
  • Vorher kam meist ein Mahnbescheid, gegen den kein Widerspruch einging.
  • Überschrift »Vollstreckungsbescheid«, mit Aktenzeichen und Forderung.

Welche Frist gilt?

Einspruch: zwei Wochen nach Zustellung (§ 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Notfrist: Sie lässt sich nicht verlängern. Ohne Einspruch kann aus dem Vollstreckungsbescheid gepfändet werden.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach Ablauf der zwei Wochen ist er rechtskräftig wie ein Urteil und lässt sich kaum noch angreifen. Pfänden lassen – Konto, Lohn, Gerichtsvollzieher – kann der Gläubiger in der Regel schon vorher.

Ihre Möglichkeiten

  • Prüfen, ob Sie die Forderung kennen und ob sie stimmt
  • Einspruch beim Gericht einlegen – innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
  • Wenn die Forderung stimmt: mit dem Gläubiger über Raten sprechen
  • Sofort beraten lassen: Rechtsanwalt, Schuldnerberatung

Wer hilft?

Rechtsanwalt, Rechtsantragstelle des Amtsgerichts, Schuldnerberatung – sofort

Häufige Fragen

Kann ich die Frist verlängern lassen?

Nein. Die Einspruchsfrist ist eine Notfrist (§ 339 Abs. 1 ZPO). Wer sie ohne eigenes Verschulden versäumt hat, braucht sofort einen Anwalt.

Kann schon gepfändet werden?

In der Regel ja, auch vor Ablauf der zwei Wochen. Ein Einspruch hält das nicht von selbst auf. Lassen Sie sich sofort beraten.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei wochen nach Zustellung (§ 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Rechtsanwalt, Rechtsantragstelle des Amtsgerichts, Schuldnerberatung – sofort.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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