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Amt für Ausbildungsförderung · ein Monat nach Bekanntgabe

BAföG-Bescheid: Frist für Widerspruch oder Klage berechnen

Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet über Ihr BAföG: Höhe, Ablehnung oder Rückforderung.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist das Amt für Ausbildungsförderung (oft beim Studierendenwerk).
  • Er nennt Höhe und Zeitraum der Förderung oder lehnt ab.
  • Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch oder Klage.

Welche Frist gilt?

Widerspruch oder Klage – laut Rechtsbehelfsbelehrung: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Ob erst Widerspruch oder gleich Klage, hängt vom Bundesland ab; es gilt die Rechtsbehelfsbelehrung.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig.

Ihre Möglichkeiten

  • Die Berechnung prüfen, besonders das Einkommen der Eltern
  • Fehlende Nachweise einreichen
  • Widerspruch oder Klage – je nach Rechtsbehelfsbelehrung
  • Beratung: BAföG-Beratung des Studierendenwerks

Wer hilft?

BAföG-Beratung des Studierendenwerks, Sozialberatung des AStA

Häufige Fragen

Wer berät kostenlos?

Die BAföG-Beratung des Studierendenwerks und die Sozialberatung des AStA.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

BAföG-Beratung des Studierendenwerks, Sozialberatung des AStA.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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