Kindergeld-Bescheid der Familienkasse: Frist berechnen und verstehen
Die Familienkasse entscheidet über Ihr Kindergeld: Bewilligung, Ablehnung, Aufhebung oder Rückforderung.
Woran Sie den Brief erkennen
- Absender ist die Familienkasse (meist der Bundesagentur für Arbeit).
- Es geht um Kindergeld: Festsetzung, Aufhebung, Ablehnung oder Rückforderung.
- Oft wird um Nachweise gebeten, etwa eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung.
Welche Frist gilt?
Einspruch: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.
Kindergeld ist Steuervergütung: Verfahren nach der AO (§ 31 S. 3 EStG).
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird die Entscheidung bestandskräftig; eine Rückforderung muss dann gezahlt werden.
Ihre Möglichkeiten
- Fehlende Nachweise einreichen
- Einspruch einlegen – das geht zunächst ohne Begründung
- Bei einer Rückforderung: Ratenzahlung bei der Familienkasse erfragen
- Beratung in einer Beratungsstelle
Wer hilft?
Familienkasse (Rückfrage), Beratungsstelle
Begriffe aus diesem Brief
Häufige Fragen
Warum gilt hier dieselbe Frist wie beim Finanzamt?
Kindergeld wird als Steuervergütung gezahlt (§ 31 S. 3 EStG). Deshalb gilt die Abgabenordnung: Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO).
Die Familienkasse fordert Geld zurück – was nun?
Prüfen, ob der Grund stimmt (z. B. ein Nachweis fehlte), fehlende Nachweise nachreichen und bei Bedarf nach Ratenzahlung fragen. Die Einspruchsfrist läuft trotzdem.
Wie lange habe ich Zeit?
Ein monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.
Wer hilft mir dabei?
Familienkasse (Rückfrage), Beratungsstelle.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.