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Versorgungsamt · ein Monat nach Bekanntgabe

GdB-Bescheid vom Versorgungsamt: Widerspruchsfrist berechnen

Das Versorgungsamt (je nach Land Landesamt oder Kreis) stellt den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen fest.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist das Versorgungsamt, je nach Land ein Landesamt oder der Kreis.
  • Er nennt den Grad der Behinderung (GdB) und eventuell Merkzeichen.
  • Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch innerhalb eines Monats.

Welche Frist gilt?

Widerspruch: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Feststellung der Behinderung gehört zur Sozialgerichtsbarkeit (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 SGG).

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Feststellung bestandskräftig. Später geht es nur über einen Änderungsantrag.

Ihre Möglichkeiten

  • Die ärztlichen Stellungnahmen anfordern, auf die sich das Amt stützt
  • Widerspruch einlegen – Begründung kann nachgereicht werden
  • Neue Befunde von Ihren Ärzten beilegen
  • Beratung: VdK, SoVD

Wer hilft?

VdK, SoVD, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung

Häufige Fragen

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?

Ab einem GdB von 50. Ob ein Widerspruch Sinn ergibt, klären VdK oder SoVD.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

VdK, SoVD, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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