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Elterngeldstelle · ein Monat nach Bekanntgabe

Elterngeld-Bescheid: Widerspruchsfrist berechnen und verstehen

Die Elterngeldstelle entscheidet über Ihr Elterngeld: Höhe, Bezugsmonate, Ablehnung oder Rückforderung.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist die Elterngeldstelle Ihres Landes oder Kreises.
  • Er nennt Höhe und Monate des Elterngelds oder fordert etwas zurück.
  • Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch innerhalb eines Monats.

Welche Frist gilt?

Widerspruch: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Über Elterngeld entscheiden im Streit die Sozialgerichte (§ 13 Abs. 1 BEEG); darum gilt die Frist des Sozialgerichtsgesetzes.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig; eine Rückforderung muss dann gezahlt werden.

Ihre Möglichkeiten

  • Die Berechnung mit Ihren Gehaltsnachweisen vergleichen
  • Fehlende Nachweise nachreichen
  • Widerspruch einlegen – Begründung kann nachgereicht werden
  • Beratung: Familienberatungsstelle

Wer hilft?

Elterngeldstelle (Rückfrage), Familienberatung

Häufige Fragen

Warum gilt hier das Sozialgerichtsgesetz?

Weil über Elterngeld im Streit die Sozialgerichte entscheiden (§ 13 Abs. 1 BEEG). Der Widerspruch hält die Entscheidung übrigens nicht auf (§ 13 Abs. 2 BEEG).

Wie lange habe ich Zeit?

Ein monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Elterngeldstelle (Rückfrage), Familienberatung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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