Bescheid einer Behörde bekommen? Widerspruchsfrist berechnen
Eine Behörde hat etwas entschieden, das Sie betrifft: eine Gebühr, einen Beitrag, eine Genehmigung oder eine Anordnung.
Woran Sie den Brief erkennen
- Absender ist eine Behörde: Stadt, Kreis, Beitragsservice, Ordnungsamt …
- Er entscheidet etwas für Sie verbindlich (Gebühr, Beitrag, Erlaubnis, Auflage).
- Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch oder Klage.
Welche Frist gilt?
Widerspruch oder Klage – laut Rechtsbehelfsbelehrung: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.
Ohne oder mit falscher Rechtsbehelfsbelehrung: ein Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO).
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Nach Ablauf der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung wird der Bescheid bestandskräftig und kann vollstreckt werden.
Ihre Möglichkeiten
- Zahlen oder der Anordnung folgen
- Widerspruch oder Klage – was gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung
- Befreiung oder Ermäßigung beantragen, wenn es sie gibt
- Beratung: Verbraucherzentrale
Wer hilft?
Verbraucherzentrale; Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts
Begriffe aus diesem Brief
Häufige Fragen
Was ist ein Bescheid überhaupt?
Eine Entscheidung einer Behörde im Einzelfall, die für Sie verbindlich wird, wenn Sie nichts unternehmen. Erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende.
Was, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?
Dann gilt statt eines Monats ein Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO). Verlassen Sie sich trotzdem besser auf die kürzere Frist.
Wie lange habe ich Zeit?
Ein monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.
Wer hilft mir dabei?
Verbraucherzentrale; Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.