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Amtsgericht (Mahngericht) · zwei Wochen nach Zustellung

Mahnbescheid vom Gericht bekommen? Widerspruchsfrist von zwei Wochen berechnen

Ein Gericht hat auf Antrag eines Gläubigers einen Mahnbescheid erlassen. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung berechtigt ist.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Er kommt vom Amtsgericht (zentrales Mahngericht) im gelben Umschlag.
  • Dabei liegt ein Formular für den Widerspruch.
  • Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung stimmt.

Welche Frist gilt?

Widerspruch: zwei Wochen nach Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 Abs. 1 ZPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Widerspruch ist möglich, solange kein Vollstreckungsbescheid ergangen ist (§ 694 Abs. 1 ZPO); gegen einen Vollstreckungsbescheid: Einspruch binnen zwei Wochen nach Zustellung (§ 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO).

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach zwei Wochen kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit kann er pfänden lassen.

Ihre Möglichkeiten

  • Ist die Forderung berechtigt: zahlen
  • Ist sie ganz oder teilweise unberechtigt: Widerspruch mit dem beiliegenden Formular
  • Beratung: Rechtsanwalt, Rechtsantragstelle des Amtsgerichts, Schuldnerberatung

Wer hilft?

Rechtsanwalt, Rechtsantragstelle des Amtsgerichts

Begriffe aus diesem Brief

Häufige Fragen

Bis wann kann ich widersprechen?

Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO), und auch danach, solange kein Vollstreckungsbescheid ergangen ist (§ 694 Abs. 1 ZPO).

Und wenn schon ein Vollstreckungsbescheid kam?

Dann bleibt der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 700 Abs. 1 ZPO, § 339 Abs. 1 ZPO). Das ist eine Notfrist – sofort handeln.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei wochen nach Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 Abs. 1 ZPO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Rechtsanwalt, Rechtsantragstelle des Amtsgerichts.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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