Mahnbescheid
Ein Schreiben des Amtsgerichts, mit dem jemand Geld von Ihnen verlangt.
Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung stimmt. Widerspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO); sonst kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.
So steht es im Brief
»Mahnbescheid – Widerspruch innerhalb von zwei Wochen«