Bescheid der Berufsgenossenschaft: Widerspruchsfrist berechnen
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet über einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit: Anerkennung, Verletztengeld, Rente.
Woran Sie den Brief erkennen
- Absender ist eine Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse.
- Es geht um einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit.
- Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch innerhalb eines Monats.
Welche Frist gilt?
Widerspruch: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.
Gesetzliche Unfallversicherung gehört zur Sozialgerichtsbarkeit (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG).
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Entscheidung bestandskräftig.
Ihre Möglichkeiten
- Gutachten und Akte anfordern
- Widerspruch einlegen – Begründung kann nachgereicht werden
- Beratung: VdK, SoVD, Gewerkschaft, Fachanwalt für Sozialrecht
Wer hilft?
VdK, SoVD, Gewerkschaft, Fachanwalt für Sozialrecht
Häufige Fragen
Wer hilft bei einem Widerspruch?
VdK, SoVD, Gewerkschaften und Fachanwälte für Sozialrecht. Fordern Sie zuerst die Akte und die Gutachten an.
Wie lange habe ich Zeit?
Ein monat nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 S. 1 SGG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 64 Abs. 3 SGG). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.
Wer hilft mir dabei?
VdK, SoVD, Gewerkschaft, Fachanwalt für Sozialrecht.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.