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Beitragsservice / Rundfunkanstalt · ein Monat nach Bekanntgabe

Festsetzungsbescheid Rundfunkbeitrag: Frist berechnen und verstehen

Die Landesrundfunkanstalt setzt rückständige Rundfunkbeiträge fest, oft mit einem Säumniszuschlag.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist die Landesrundfunkanstalt (z. B. WDR, BR, NDR), oft über den Beitragsservice.
  • Überschrift »Festsetzungsbescheid«, mit rückständigen Beiträgen und Säumniszuschlag.
  • Am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung: Widerspruch oder Klage.

Welche Frist gilt?

Widerspruch oder Klage – laut Rechtsbehelfsbelehrung: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Der Festsetzungsbescheid kommt von der Landesrundfunkanstalt; es gilt die Rechtsbehelfsbelehrung im Schreiben.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig; danach kann vollstreckt werden.

Ihre Möglichkeiten

  • Prüfen, ob die Wohnung und der Zeitraum stimmen
  • Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG: Befreiung beantragen
  • Widerspruch oder Klage – je nach Rechtsbehelfsbelehrung
  • Zahlen oder Raten vereinbaren

Wer hilft?

Verbraucherzentrale; bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG: Antrag auf Befreiung

Häufige Fragen

Kann ich befreit werden?

Wer zum Beispiel Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG bekommt, kann eine Befreiung beantragen. Der Antrag ersetzt aber keinen fristgerechten Widerspruch.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein monat nach Bekanntgabe (§ 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 31 Abs. 3 VwVfG / § 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 222 Abs. 2 ZPO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Verbraucherzentrale; bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG: Antrag auf Befreiung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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