Ist meine Schuld verjährt? Verjährung berechnen
Eine alte Rechnung, eine Mahnung nach Jahren, ein Inkassobrief: Viele Forderungen verjähren nach drei Jahren – gezählt ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Hier rechnen Sie aus, wann.
Die Regel
- Drei Jahre ist die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB).
- Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon wusste (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine Rechnung vom März 2023 verjährt also mit Ablauf des 31.12.2026.
- Hat ein Gericht die Forderung festgestellt – Urteil oder Vollstreckungsbescheid –, sind es dreißig Jahre ab Rechtskraft (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 201 BGB).
Was die Verjährung verschiebt
- Neubeginn: eine Abschlagszahlung, Zinszahlung oder ein Anerkenntnis lässt die drei Jahre von vorn laufen (§ 212 Abs. 1 BGB).
- Hemmung: eine Klage oder die Zustellung eines Mahnbescheids hält die Uhr an (§ 204 Abs. 1 BGB).
Und dann?
Verjährung wirkt nicht von selbst. Sie müssen sich darauf berufen – schriftlich, mit dem Satz, dass Sie die Einrede der Verjährung erheben. Lassen Sie vorher prüfen, ob nichts die Verjährung verschoben hat: bei der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung.
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für besondere Forderungen gelten andere Fristen (etwa Schadensersatz, Mängelansprüche, Steuern).