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Finanzamt · ein Monat nach Bekanntgabe

Steuerbescheid bekommen? Einspruchsfrist berechnen und den Bescheid verstehen

Das Finanzamt setzt mit diesem Bescheid Ihre Steuer fest: was Sie nachzahlen müssen oder zurückbekommen.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist das Finanzamt, oben stehen Ihre Steuernummer und das Datum.
  • Die Überschrift beginnt meist mit »Bescheid für 20… über …«.
  • Am Ende steht eine Rechtsbehelfsbelehrung: Einspruch innerhalb eines Monats.

Welche Frist gilt?

Einspruch: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Ohne oder mit falscher Rechtsbehelfsbelehrung: ein Jahr (§ 356 Abs. 2 AO).

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid bestandskräftig. Er gilt dann, auch wenn er Fehler enthält. Eine Nachzahlung ist zum im Bescheid genannten Termin fällig.

Ihre Möglichkeiten

  • Mit Ihrer Steuererklärung vergleichen
  • Zahlen oder die Erstattung abwarten
  • Einspruch einlegen – das geht zunächst ohne Begründung
  • Beratung: Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Wer hilft?

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein

Begriffe aus diesem Brief

Häufige Fragen

Muss ich den Einspruch sofort begründen?

Nein. Ein Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die Begründung lässt sich nachreichen. Wichtig ist, dass der Einspruch rechtzeitig eingeht.

Muss ich trotz Einspruch zahlen?

In der Regel ja: Ein Einspruch hält die Zahlung nicht von selbst auf. Dafür gibt es den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Ob er Sinn ergibt, klärt ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Warum zählt nicht der Tag, an dem der Brief ankam?

Bei Bescheiden mit der Post gilt der Bescheid am vierten Tag nach dem Datum als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Ab diesem Tag läuft die Frist. Kam der Brief nachweislich später, zählt der spätere Tag.

Wie lange habe ich Zeit?

Ein monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 S. 1 AO). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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