Bestandskraft
Ein Bescheid ist endgültig, weil niemand rechtzeitig widersprochen hat.
Nach Ablauf der Frist wird ein Bescheid bestandskräftig. Er gilt dann, auch wenn er Fehler enthält. Ändern lässt er sich danach nur noch in Ausnahmefällen.
So steht es im Brief
»Der Bescheid ist bestandskräftig geworden.«