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Vermieter oder Hausverwaltung · bis Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang

Mieterhöhung bekommen: Zustimmungsfrist berechnen und verstehen

Ihr Vermieter verlangt Ihre Zustimmung zu einer höheren Miete und begründet das mit der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Woran Sie den Brief erkennen

  • Absender ist der Vermieter oder die Hausverwaltung.
  • Er bittet um Zustimmung zu einer höheren Miete und begründet sie, oft mit dem Mietspiegel.
  • Er nennt den Tag, ab dem die neue Miete gelten soll.

Welche Frist gilt?

Zustimmung oder Verweigerung: bis Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 S. 1 BGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.

Stimmt der Mieter nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang zu, kann der Vermieter binnen drei weiterer Monate auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 S. 2 BGB).

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Stimmen Sie bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.

Ihre Möglichkeiten

  • Die Begründung prüfen: Mietspiegel, Vergleichswohnungen
  • Zustimmen – ganz oder teilweise
  • Nicht zustimmen und eine Begründung verlangen
  • Vorher beraten lassen: Mieterverein

Wer hilft?

Mieterverein – vor einer Verweigerung

Begriffe aus diesem Brief

Häufige Fragen

Was muss im Brief stehen?

Das Verlangen muss in Textform erklärt und begründet werden (§ 558a Abs. 1 BGB), etwa mit einem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, einem Gutachten oder drei vergleichbaren Wohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB).

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Der Vermieter kann nach Ablauf der Frist innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 S. 2 BGB). Vor einer Ablehnung den Mieterverein fragen.

Wie lange habe ich Zeit?

Zwei kalendermonate nach Zugang (§ 558b Abs. 2 S. 1 BGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.

Wer hilft mir dabei?

Mieterverein – vor einer Verweigerung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.

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