Ortsübliche Vergleichsmiete
Was für vergleichbare Wohnungen in Ihrem Ort üblicherweise gezahlt wird.
Darauf stützt der Vermieter eine Mieterhöhung, oft mit dem Mietspiegel. Ob die Erhöhung passt, prüft der Mieterverein.
So steht es im Brief
»… auf die ortsübliche Vergleichsmiete …«