Bußgeldbescheid bekommen? Einspruchsfrist von zwei Wochen berechnen
Eine Behörde wirft Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vor – meist im Straßenverkehr – und setzt ein Bußgeld fest, manchmal mit Punkten oder Fahrverbot.
Woran Sie den Brief erkennen
- Er kommt meist im gelben Umschlag mit Zustellungsdatum (Postzustellungsurkunde).
- Überschrift »Bußgeldbescheid«, dazu Tatvorwurf, Geldbuße, Gebühren und Auslagen.
- Manchmal stehen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot darin.
Welche Frist gilt?
Einspruch: zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 S. 1 OWiG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO (über § 46 Abs. 1 OWiG)). Den genauen Tag rechnet der Rechner auf dieser Seite aus – mit jedem Schritt.
Zustellung mit Postzustellungsurkunde: das Datum steht auf dem gelben Umschlag – Umschlag mitfotografieren.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Zwei Wochen nach der Zustellung wird der Bescheid rechtskräftig: Das Bußgeld ist zu zahlen, Punkte und ein Fahrverbot gelten.
Ihre Möglichkeiten
- Zahlen
- Einspruch einlegen – das geht ohne Begründung
- Akteneinsicht beantragen
- Bei Punkten oder Fahrverbot: Anwalt für Verkehrsrecht
Wer hilft?
Verkehrsrechtsanwalt (bei Punkten oder Fahrverbot), Rechtsschutzversicherung
Begriffe aus diesem Brief
Häufige Fragen
Ab wann laufen die zwei Wochen?
Ab der Zustellung (§ 67 Abs. 1 S. 1 OWiG). Das Datum steht handschriftlich oder gestempelt auf dem gelben Umschlag – heben Sie ihn auf.
Ist ein Anhörungsbogen schon ein Bußgeldbescheid?
Nein. Der Anhörungsbogen kommt vorher und gibt Gelegenheit, sich zu äußern. Die Einspruchsfrist von zwei Wochen gilt erst für den Bußgeldbescheid.
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein, der Einspruch geht ohne Begründung. Bei Punkten oder Fahrverbot lohnt sich oft ein Anwalt für Verkehrsrecht; eine Rechtsschutzversicherung zahlt ihn häufig.
Wie lange habe ich Zeit?
Zwei wochen nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 S. 1 OWiG). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO (über § 46 Abs. 1 OWiG)). Der Rechner oben zeigt den genauen Tag mit Rechenweg.
Wer hilft mir dabei?
Verkehrsrechtsanwalt (bei Punkten oder Fahrverbot), Rechtsschutzversicherung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob dieser Bescheid inhaltlich stimmt und was in Ihrem Fall richtig ist, klärt eine Beratungsstelle oder ein Anwalt. Normen verlinkt auf den amtlichen Wortlaut bei gesetze-im-internet.de.