Einspruch
Ihr Einwand gegen einen Steuer- oder Bußgeldbescheid.
Beim Finanzamt, bei der Familienkasse und gegen einen Bußgeldbescheid heißt der Rechtsbehelf Einspruch. Er geht zunächst ohne Begründung; wichtig ist die Frist.
So steht es im Brief
»Gegen diesen Bescheid ist der Einspruch zulässig.«