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EN: date of notification

Bekanntgabe

Der Tag, an dem ein Bescheid als bei Ihnen angekommen gilt.

Bei Bescheiden mit der Post gilt der vierte Tag nach dem Absenden als Tag der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 37 Abs. 2 SGB X). Ab dann läuft die Frist. Kam der Brief nachweislich später an, zählt der spätere Tag.

So steht es im Brief

»Der Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.«

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