Rechtsbehelfsbelehrung
Der Absatz am Ende eines Bescheids, der sagt, wie und bis wann Sie sich wehren können.
Sie nennt den Rechtsbehelf (Widerspruch, Einspruch, Klage), die Frist und die Stelle, an die Sie schreiben. Fehlt sie oder ist sie falsch, gilt oft eine Frist von einem Jahr (§ 356 Abs. 2 AO, § 66 Abs. 2 SGG, § 58 Abs. 2 VwGO).
So steht es im Brief
»Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats … Widerspruch erhoben werden.«