Betriebskosten (Nebenkosten)
Laufende Kosten eines Hauses, die der Vermieter auf die Mieter umlegt.
Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister und mehr. Einmal im Jahr kommt die Abrechnung; Einwendungen sind bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang möglich (§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB).
So steht es im Brief
»Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum …«