Sozialklausel
Das Recht, einer Wohnungskündigung wegen einer besonderen Härte zu widersprechen.
Der Widerspruch muss in Textform spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses erklärt werden (§ 574b Abs. 2 S. 1 BGB). Lassen Sie sich sofort beraten.
So steht es im Brief
»Sie können der Kündigung … widersprechen …«