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EN: hardship clause

Sozialklausel

Das Recht, einer Wohnungskündigung wegen einer besonderen Härte zu widersprechen.

Der Widerspruch muss in Textform spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses erklärt werden (§ 574b Abs. 2 S. 1 BGB). Lassen Sie sich sofort beraten.

So steht es im Brief

»Sie können der Kündigung … widersprechen …«

Kommt vor in

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