Betreuung im Ehrenamt: die Frist selbst nachrechnen können
Sie betreuen einen Menschen aus der Familie oder dem Bekanntenkreis und öffnen einen Bescheid mit einer Frist. Mit irot Brief wählen Sie die Briefart, tippen das Datum und sehen das letzte Datum – mit jedem Schritt und dem Paragrafen. Kostenlos, ohne Konto, ohne Cookies.
Typische Post
| Brief | Absender | Rechtsbehelf | Frist |
|---|---|---|---|
| Bescheid des Jobcenters (Bürgergeld) | Jobcenter | Widerspruch | ein Monat nach Bekanntgabe § 84 Abs. 1 S. 1 SGG |
| Bescheid der Krankenkasse | Krankenkasse | Widerspruch | ein Monat nach Bekanntgabe § 84 Abs. 1 S. 1 SGG |
| Bescheid der Pflegekasse (Pflegegrad) | Pflegekasse | Widerspruch | ein Monat nach Bekanntgabe § 84 Abs. 1 S. 1 SGG |
| Bescheid des Sozialamts (Sozialhilfe, Grundsicherung, AsylbLG) | Sozialamt | Widerspruch | ein Monat nach Bekanntgabe § 84 Abs. 1 S. 1 SGG |
| Mahnung / Inkassoschreiben | Firma oder Inkassobüro | – | keine gesetzliche Frist |
| Bußgeldbescheid | Bußgeldstelle | Einspruch | zwei Wochen nach Zustellung § 67 Abs. 1 S. 1 OWiG |
Ein Beispiel, Schritt für Schritt
Die Krankenkasse lehnt eine Leistung ab. Der Brief trägt das Datum 14.10.2026, die betreute Person wohnt in Berlin:
Letzter Tag: Mittwoch, 18.11.2026
So wurde gerechnet
- – Datum des Schreibens (Aufgabe zur Post) vom Nutzer bestätigt
- – Bekanntgabe gilt am 4. Tag danach § 41 Abs. 2 VwVfG / § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO / § 37 Abs. 2 SGB X
- – 1 Monat ab dem Folgetag § 84 Abs. 1 S. 1 SGG; § 187 Abs. 1 BGB; § 188 Abs. 2 BGB
So gehen Sie vor
Erstens die Briefart wählen; wenn Sie nicht sicher sind, hilft der Brief-Assistent mit zwei Fragen. Zweitens das Datum aus dem Brief eintippen, bei einem gelben Umschlag das Datum vom Umschlag. Drittens das Bundesland wählen. Viertens den Kalendereintrag mit Erinnerung laden.
Wenn Sie nicht sicher sind
Nennt der Brief selbst eine Frist, gilt im Zweifel das frühere Datum. Ein Betreuungsverein oder eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe kann den Brief gemeinsam mit Ihnen durchgehen.
Was es kostet
Die Rechner kosten nichts. Pakete mit Erinnerung per E-Mail gibt es nur für Unternehmen, Behörden, Träger und Vereine, nicht für Privatpersonen. Gehört Ihr Betreuungsverein dazu, fragen Sie dort nach.
Dazu gehört
Kostenlos rechnen
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.