Schuldnerberatung: was nach dem Mahnbescheid mit Datum passiert
Wer Menschen mit Schulden berät, sieht dieselbe Kette immer wieder: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher. Jede Stufe hat ihre Frist – und nicht jede ist eine Frist zum Widerspruch. irot Brief rechnet die Stufen mit Datum und nennt den Paragrafen.
Briefe, die bei Ihnen auf dem Tisch liegen
| Brief | Absender | Rechtsbehelf | Frist |
|---|---|---|---|
| Mahnung / Inkassoschreiben | Firma oder Inkassobüro | – | keine gesetzliche Frist |
| Gerichtlicher Mahnbescheid | Amtsgericht (Mahngericht) | Widerspruch | zwei Wochen nach Zustellung § 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 Abs. 1 ZPO |
| Vollstreckungsbescheid (Gericht) | Amtsgericht (Mahngericht) | Einspruch | zwei Wochen nach Zustellung § 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO |
| Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollziehers | Gerichtsvollzieher (beim Amtsgericht) | – | keine gesetzliche Frist |
| Strafbefehl (Amtsgericht) | Amtsgericht | Einspruch | zwei Wochen nach Zustellung § 410 Abs. 1 S. 1 StPO |
| Bußgeldbescheid | Bußgeldstelle | Einspruch | zwei Wochen nach Zustellung § 67 Abs. 1 S. 1 OWiG |
| Festsetzungsbescheid Rundfunkbeitrag | Beitragsservice / Rundfunkanstalt | Widerspruch oder Klage – laut Rechtsbehelfsbelehrung | ein Monat nach Bekanntgabe § 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 74 Abs. 1 S. 2 VwGO |
Ein Mahnbescheid, mit allem, was danach kommt
Ein Mahnbescheid wird am 03.11.2026 zugestellt (Datum auf dem gelben Umschlag). Der Schuldner wohnt in Nordrhein-Westfalen:
Letzter Tag: Dienstag, 17.11.2026
So wurde gerechnet
- – Zustellung (Datum auf dem Umschlag) vom Nutzer bestätigt
- – 2 Wochen ab dem Folgetag § 692 Abs. 1 Nr. 3, § 694 Abs. 1 ZPO; § 187 Abs. 1 BGB; § 188 Abs. 2 BGB
Und wenn nichts geschieht?
- Mittwoch, 18.11.2026: Ab heute darf der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen (§ 699 Abs. 1 S. 2 ZPO)
- Montag, 03.05.2027: Beantragt er ihn bis heute nicht, fällt die Wirkung des Mahnbescheids weg (§ 701 ZPO)
- Widersprechen können Sie auch nach den zwei Wochen noch, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO).
- Kommt ein Vollstreckungsbescheid, bleiben zwei Wochen für den Einspruch (§ 700 Abs. 1, § 339 Abs. 1 ZPO); danach kann aus ihm gepfändet werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
- Ob und wann die Gegenseite handelt, entscheidet sie. Gezeigt werden der früheste und der späteste Tag, die das Gesetz ihr lässt.
Frist, Wartezeit, Verjährung: drei verschiedene Dinge
Der Mahnbescheid nennt zwei Wochen ab Zustellung für den Widerspruch; danach darf der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen, widersprechen können Sie aber auch später, solange er nicht verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO). Eine Wartezeit schützt den Schuldner: Der Gerichtsvollzieher darf die Vermögensauskunft frühestens zwei Wochen nach der Zahlungsaufforderung abnehmen (§ 802f Abs. 1 ZPO). Die Verjährung schützt die Forderung: In der Regel drei Jahre (§ 195 BGB). irot Brief hält die drei auseinander.
Raten beim Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher kann eine Zahlungsfrist einräumen oder Raten gestatten, wenn der Gläubiger das nicht ausgeschlossen hat und der Schuldner glaubhaft darlegt, die Zahlungen leisten zu können. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein (§ 802b Abs. 2 ZPO).
Dazu gehört
- Inkasso-Check: ist die Forderung berechtigt?
- Säumniszuschlag berechnen
- Verjährung berechnen
- Bußgeld-Check
Beratung und Betreuung: 19 € im Monat
1 Zugang · oder 190 € im Jahr (zehn Monate). Alle Preise netto; Umsatzsteuer kommt hinzu, soweit sie anfällt. Rechnung per E-Mail, zahlbar per Überweisung. Kein Abo-Automatismus im Pilot.
Pilot: 49 € – 3 Monate, einmalig – bis zu 5 Zugänge, alles aus den Paketen. Endet von selbst.
Konten gibt es im Pilot auf Einladung: Sie schreiben uns, bekommen die Rechnung und den Zugang. Pakete und Pilot nur für Unternehmen, Behörden, Träger und Vereine.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.