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EN: unfair dismissal claim

Kündigungsschutzklage

Die Klage beim Arbeitsgericht gegen eine Kündigung.

Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden (§ 4 S. 1 KSchG). Das geht auch ohne Anwalt bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.

So steht es im Brief

»… Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht …«

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