Werktag
Für Fristen: jeder Tag außer Samstag, Sonntag und gesetzlichem Feiertag.
Endet eine Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB). Welche Feiertage gelten, hängt vom Bundesland ab.
So steht es im Brief
»… so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.«